Unfall im Ausland was tun? Tipps & Schritte

Unfall im Ausland was tun?

Letztes Update: 13. August 2024

Unfall im Ausland: Was tun? Informieren Sie sich hier über wichtige Maßnahmen wie das Tragen einer Warnweste, das Absichern der Unfallstelle und das Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts. Erfahren Sie auch, welche Rolle die Polizei und Ihre Kfz-Versicherung spielen.

Unfall im Ausland: Was ist zu tun?

Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Bei Urlaubsbeginn atmen alle tief durch und denken an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein.

Warnweste und Warndreieck: Erste Maßnahmen am Unfallort

Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Die Höhe des Bußgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu ein paar hundert Euro. Oft müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.

Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen.

Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.

Unfall im Ausland: Was tun? - Die Polizei informieren

Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Aber natürlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Der Europäische Unfallbericht: Ein wichtiges Dokument

Wichtig: In vielen europäischen Staaten, z.B. in Frankreich, kommt dem Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause

Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft. Das gilt auch, wenn der Geschädigte sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verständigen kann. Hier fungiert der Schutzbriefanbieter als Bindeglied und unterstützt telefonisch bei Verständigungsproblemen.

Unfall oder Panne lassen den Stresspegel steigen. Gut, vor Reiseantritt die Notrufnummer mit deutscher Vorwahl einzuspeichern. Gibt es eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon. Nach dem Erstkontakt übernimmt der Schutzbriefanbieter die Pannen- und Unfallorganisation.

Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Verzögert sich die Reparatur, unterstützt der Schutzbriefanbieter in der Regel auch die Umorganisation des Urlaubs.

Bei einer kurzen Urlaubsunterbrechung brauchen Kunden ein Hotel vor Ort. Dauert das Warten zu lange, kann der Wagen später abgeholt werden. In diesem Fall benötigen Geschädigte einen Mietwagen oder Bahntickets.

Wichtige Hinweise für die Reparatur und Mietwagen

Ob beim Reparaturauftrag in der Werkstatt oder beim Anmieten eines Pkw ohne eine der üblichen Kreditkarten geht nichts: Es geht dabei nicht um das Bezahlen, sondern um das Hinterlegen der erforderlichen Sicherheitskaution. Sie fällt an für Kosten, die nicht über den KFZ-Schutzbrief gedeckt werden können, z.B. für Kraftstoff bzw. Strom oder Zusatzversicherungen für den Mietwagen.

Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des Geschädigten.

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Ein Unfall im Ausland kann schnell passieren und ist oft mit vielen Fragen verbunden. Was ist zu tun? Zuerst sollten Sie Ruhe bewahren und die Situation einschätzen. Kontaktieren Sie die örtlichen Behörden und informieren Sie Ihre Versicherung. Es ist auch ratsam, sich über die lokalen Gesundheitsdienste zu informieren, um im Notfall schnell handeln zu können. Wenn Sie ein Auto gemietet haben, sollten Sie auch den Vermieter informieren. Hierbei können Ihnen die ADAC Mietwagen buchen Tipps helfen, um wichtige Ratschläge zu erhalten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kommunikation. Im Ausland kann es schwierig sein, eine stabile Internetverbindung zu finden. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über mobiles Internet im Urlaub zu informieren. So stellen Sie sicher, dass Sie im Notfall schnell Hilfe rufen können und immer erreichbar sind. Schnelles und stabiles Internet kann in solchen Situationen lebensrettend sein.

Zu guter Letzt sollten Sie auch an Ihre Gesundheit denken. Ein Unfall im Ausland kann auch Hautverletzungen mit sich bringen. Besonders in sonnigen Regionen ist der Schutz vor UV-Strahlung wichtig. Informieren Sie sich über das UV-Warnsystem Oberbayern Hautkrebs Schutz, um sich bestmöglich zu schützen. So können Sie Ihren Urlaub trotz kleinerer Zwischenfälle sicher und gesund fortsetzen.